BGH zu irreführender Werbung – Katjes hätte näher erklären müssen, was „klimaneutral“ heißt

#Legal Spotlight

BGH zu irreführender Werbung – Katjes hätte näher erklären müssen, was "klimaneutral" heißt

Wenn, dann richtig – worauf Unternehmen bei grüner Werbung achten müssen

Im Zeitalter von #ESG verpflichten sich immer mehr Unternehmen klimafreundlich und nachhaltig zu wirtschaften. Dies schlägt sich auch auf deren Marketing nieder. Nach einer Klage gegen Katjes musste nun der Bundesgerichtshof die Frage klären, unter welchen Umständen Unternehmen mit dem Label "klimaneutral" werben dürfen und ab wann es sich dabei um #Greenwashing handeln könnte. Der Süßwaren- und Lakritzhersteller hatte 2021 damit geworben, "klimaneutral" zu produzieren. In dem jüngst verkündeten Urteil stellt der BGH nun klar, dass Unternehmen erklären müssten, worauf sich diese Aussage konkret beziehe. Insbesondere sei eine CO2-neutrale Herstellung nicht gleichzusetzen mit der Kompensation von CO2-Emissionen, etwa durch eigene oder unterstützte Klimaprojekte. Dieser strenge gerichtliche Maßstab dürfte seine Fortsetzung in entsprechenden EU-Richtlinien finden, wovon die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel ((EU) 2024/825) bereits beschlossen wurde.

Dr. Marco Sustmann, Dr. Alexander Retsch und David Philipps fassen in unserem aktuellen #LegalSpotlight diese Entscheidung zusammen und geben einen Ausblick für betroffene Unternehmen.

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Über GLADE MICHEL WIRTZ

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